Bildungs- und Teilhabepaket

Zuschüsse für die Förderung von Kindern

Das Bildungs- und Teilhabegesetz an unserer Schule

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können gefördert und unterstützt werden.

 

Welche Leistungen gibt es?

 

► Zuschüsse zum Schulbedarf wie Schulranzen, Stifte, Wasserfarben etc.

► Zuschüsse zum Mittagessen für Kinder z.B. im Offenen Ganztag

► Lernförderung für Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.

(die Lehrkraft muss den Bedarf bestätigen)

► Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, d.h. zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein,

Musikschule etc.

► Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

 

 

Wer kann die Leistungen erhalten?

 

Anspruchsberechtigt sind Kinder deren Eltern Leistungen nach

►SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)

► Leistungen nach § 2 AsylbLG

► Sozialhilfe

► Kinderzuschlag     oder

► Wohngeld

beziehen.

 

Wie können Sie die Leistungen erhalten?

Das Verfahren ist unbürokratisch und lebensnah gestaltet, um zu gewährleisten, dass die Leistungen

möglichst zeitnah zu den Kindern gelangen.

Das Beratungsangebot kann von allen Familien in Lette in Anspruch genommen werden und ist unabhängig von der Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule.